Willkommen

Seit unserer Gründung im Oktober 1993 bietet Ihnen unser zuverlässiges und kompetentes Team Leistungen rund um alle Kraftfahrzeugarten an.

Die KÜLA Kfz-Prüf GmbH ist dabei für amtlichen Leistungen (TÜV, SP usw.) zuständig.

Das Sachverständigenbüro Kfz-Technik ZIMBAL ist auf Fahrzeuggutachen (Unfallschaden-, Oldtimer-, Wertgutachten etc.) spezialisiert.

Seit 2010 sind wir Partner der TÜV SÜD Auto Partner GmbH und bieten als TÜV SÜD Auto Partner alle gesetzlich vorgeschriebene Leistungen. 

Sie als Kunde profitieren nun zusätzlich von den Premiumleistungen der Leistungsgemeinschaft der TÜV SÜD Auto Partner. 

An unserer Prüfstelle arbeiten wir mit dem modernsten technischen Equipment und EDV Programmen und haben Zugang zu umfassenden Fahrzeug- und Oldtimer-Datenbanken. AUDATEX, Eurotax Schwacke und Oldtimer-Experten Classic-Analytics sind ebenfalls unsere Kooperationspartner.


Unsere Prüfstelle KÜLA Kfz-Prüf GmbH in Lage-Kachtenhausen ist die richtige Adresse für alle gesetzlich vorgeschriebenen Untersuchungen. 

Dazu zählen unter anderem:

  • Hauptuntersuchungen (HU und AU nach §29 StVZO)
  • Sicherheitsprüfungen für Nutzfahrzeuge, LKW´s und Busse
  • Verlängerung der besonderen Zulassungsbescheinigung gemäß ADR
  • Änderungsabnahmen nach §19(3) StVZO
  • Sonderabnahmen nach §21 StVZO
  • Funktionsprüfung i. U. CEMT
  • Untersuchungen an Fahrzeugen zur Personenbeförderung
  • Untersuchungen gem. §§41,42 BO - Kraft
  • Prüfung nach UVV
  • Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer nach § 23 StVZO (H-Kennzeichen)
  • Gasprüfungen nach G607
  • Kombinationsprüfung nach der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO ("Tempo-100-Plakette" für Anhänger)

Auch Fahrzeuge ab 18,0 t zulässigen Gesamtgewicht sind bei uns richtig!


Qualitativ hochwertige und objektive Gutachten und Bewertungen für alle Kraftfahrzeugarten bietet Ihnen unser Sachverständigenbüro Kfz-Technik ZIMBAL - ein zuverlässiges und kompetentes Team zertifizierter Kfz-Sachverständiger an. 

Unser Angebot umfasst 

  • Fahrzeugbewertungen
  • Old- und Youngtimerbewertungen Classic Analytics
  • Gebrauchtfahrzeugüberprüfung
  • Zeitwertgutachten
  • Erstellung von Schadengutachten
  • Begutachtung von Lackschäden
  • Maschinenschäden Bewertungen
  • Technische Beweissicherung
  • Sondergutachten

Wir legen einen besonderen Wert auf eine präzise und schnelle Auftragsbearbeitung sowie eine hohe Kundenzufriedenheit.

Gerne beraten wir Sie vorab kostenlos und unverbindlich zu Ihrem Anliegen telefonisch oder persönlich in unserem Büro an unserem Standort

•   Wellentruper Str. 1, 32791 Lage

Wir freuen uns auf Sie!

Anfahrt & Kontakt

KÜLA Kfz-Prüf GmbH

Wellentruper Str.1
32791 Lage

Telefon +49 5232 9771-0
Telefax +49 5232 9771-20
E-Mail info@zimbal.de

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Öffnungszeiten:
Montag: 08:00 - 17:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 17:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 17:00 Uhr
Samstag: 08:00 - 12:00 Uhr

Sachverständigenbüro Kfz-Technik ZIMBAL

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Amtliche Leistungen

Hauptuntersuchungen (inkl. AU) gem. §29 StVZO 

Die Hauptuntersuchung (HU), im Volksmund gerne als „TÜV“ bezeichnet, ist die regelmäßige Untersuchung von Kraftfahrzeugen und Anhängern, die in der Bundesrepublik Deutschland zum Straßenverkehr zugelassen sind. Im Rahmen der HU wird die Verkehrstüchtigkeit- sowie Sicherheit genauestens unter die Lupe genommen, Grundlage hierfür ist der § 29 der StVZO. 

Fahrzeuge mit eigenem amtlichem Kennzeichen dürfen somit nur mit einer gültigen HU-Plakette am Straßenverkehr teilnehmen. Für privat genutzte Pkw und Krafträder ist die HU alle 2 Jahre vorgeschrieben. Lkw und Fahrzeuge zur Personenbeförderung müssen jährlich zur HU.

Für die Hauptuntersuchung gibt es seit 01.12.1999 keine Fristverlängerung mehr. Wer überzieht, muss Strafe bezahlen, wenn er von der Polizei erwischt wird. (Auszug aus dem Bußgeldkatalog) Das passiert Ihnen nicht, wenn Sie das Fälligkeitsdatum für die Hauptuntersuchung Ihres Fahrzeugs kennen. So zeigt Ihnen die Plakette auf dem hinteren Kennzeichen den Termin für die nächste Hauptuntersuchung.

Mehr dazu auf der Website des TÜV SÜD.

hu1_klein.jpeg HU-Plaketten

Änderungsabnahmen gem. § 19 Abs. 3 StVZO

Bei Fahrzeuganbauten, -umbauten und -änderungen begutachten die Prüfingenieure von TÜV SÜD die Fahrzeuge und dokumentieren die Veränderungen nach § 19 (3) StVZO in einer Änderungsabnahmebescheinigung (sog. „Eintragung”). Eine Änderungsabnahme ist etwa auch erforderlich bei der Umrüstung auf andere Räder und/oder Reifen, der Anbau einer Anhängezugvorrichtung sowie Veränderungen am Fahrwerk (z. B. Tieferlegung).

Bei Vorlage eines Teilegutachtens ist immer eine Änderungsabnahme erforderlich. Darüber hinaus können bestimmte Änderungen bereits in der nationalen (ABE) oder internationalen Genehmigung (EG-Typgenehmigung) für das jeweilige Fahrzeug genehmigt sein. Dazu ist ein vom Kraftfahrtbundesamt (KBA) beglaubigter Auszug aus der Fahrzeug-ABE oder der EG-Typgenehmigung des Fahrzeugs vorzulegen. Ob nach erfolgter Änderungsabnahme eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere erforderlich ist, geht aus der Bescheinigung hervor, die wir Ihnen nach positiver Begutachtung aushändigen.

7-tuv-sud-service-center-eichstatter-strasse.jpeg Änderungsabnahmen

Sicherheitsprüfungen (SP) gem. § 29 StVZO

Die Sicherheitsprüfung ist eine Sicht-, Wirkungs- und Funktionsprüfung bei Nutzkraftwagen (Nkw). Die SP wird abhängig von der Fahrzeugklasse zwischen den jeweils fälligen Hauptuntersuchungen durchgeführt
Für Nkw ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 t und Anhängern ab 10 t ist eine SP erforderlich. Auch bei Kraftomnibussen und anderen Kraftfahrzeugen mit mehr als 8 Fahrgastplätzen ist eine SP durchzuführen.

Werden bei den Prüfungen der Fahrzeuge darüber hinaus Mängel festgestellt, sind diese ins Prüfprotokoll aufzunehmen. Der Fahrzeughalter bzw. sein Beauftragter ist für die Behebung der Mängel verantwortlich.
Bitte beachten Sie dass die Durchführung der SP fristgerecht erfolgen muss. Bei Überschreitung der SP-Frist muss zusätzlich die Hauptuntersuchung durchgeführt werden.

sicherheitspr_2_klein.jpeg Sicherheitsprüfung

Gasanlagenprüfungen gem. § 41a StVZO

Der ordnungsgemäße Einbau bzw. die Vorschriftmäßigkeit der Gasanlage muss durch zwei Untersuchungen bestätigt werden.  Zum einen die einmalige Gassystem-Einbauprüfung (GSP) und die wiederkehrenden Gasprüfung (GWP).

Was hat eine GSP auf sich? Die Definition hierzu lautet: Gassystemeinbauprüfung. Ingenieure anerkannter Prüfungsorganisationen prüfen das Gassystem einmalig nach dem Einbau. Grundlage dafür ist die europäische Regelung ECE-R115 und lässt sich an der Genehmigungsnummer z.B. R115-000001, erkennen. Gasanlagen, die nicht direkt nach dem Einbau geprüft wurden, müssen sich einer Einzelbegutachtung unterziehen. Wir informieren gerne darüber. 

gasanlagen.jpeg Gasanlagenprüfungen

Untersuchungen gem. §§ 41, 42 BOKraft

Fahrzeuge, die die Lizenz für die Personenbeförderung besitzen, unterliegen durch den Gesetzgeber einer schärferen Überwachung. Insbesondere wurde für Kraftfahrzeugunternehmen im Personenverkehr die „BO-Kraft“ erlassen. Der Geltungsbereich der BO-Kraft ergibt sich aus der Fahrgastbeförderung mit Kraftfahrzeugen durch Betriebe in Verbindung mit der entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Beförderungen von Personen. Daraus resultiert: Kraftomnibusse, Mietwagen und Taxen, die der entgeltlichen Beförderung von Personen dienen, müssen während der jährlichen HU auf folgende Prüfpunkte der BO-Kraft inspiziert werden.

bo-kraft.jpeg Untersuchungen

Begutachtungen gem. § 5 FZV (ehem. § 17 StVZO)

Erweist sich ein Fahrzeug als nicht vorschriftsmäßig nach der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) oder der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO), kann die Zulassungsbehörde dem Eigentümer oder Halter eine angemessene Frist zur Beseitigung der Mängel setzen oder den Betrieb des Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen beschränken oder untersagen. Besteht Anlass zu der Annahme, dass ein Fahrzeug nicht vorschriftsmäßig ist, so kann die Zulassungsbehörde anordnen, dass ein von ihr bestimmter Nachweis über die Vorschriftsmäßigkeit oder ein Gutachten, z.B. eines Prüfingenieurs des TÜV SÜD, vorgelegt werden muss.

hauptmotiv_1_klein.jpeg Begutachtungen

UVV / BGV / GUV - Prüfungen an Fahrzeugen

TÜV SÜD unterstützt Kfz-Betriebe auch bei der Bewältigung ihrer vielseitigen Arbeitsschutzaufgaben, bei allen Fragen der Betriebssicherheit, bei den jährlichen Geräteprüfungen an Werkzeugen und Maschinen sowie bei der Festlegung von Prüfintervallen. Die Vorteile liegen dabei klar auf der Hand: Aufgrund ständiger Schulungen sind die unsere Sachverständigen als befähigte Personen immer auf dem neuesten Wissensstand und können den Werkstattinhaber ausführlich beraten und gezielt auf Defizite bei sicherheitsrelevanten Einrichtungen hinweisen. Das Unfallrisiko wird so auf ein Minimum reduziert, daraus folgende Arbeitsausfälle und teure Folgekosten werden vermieden.

hauptmotiv_1_klein.jpeg UVV

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